Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Schießzentrums des KJV Kelheim e.V.
Stand: 11.11.2025
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Allgemeines
Für die Nutzung der Schießanlage des KJV Kelheim e.V. gelten neben diesen AGB die jeweils aktuelle Schieß- und Standordnung des Bayerischen Jagdverbands (BJV), soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Die entsprechenden Ordnungen sind in der Schießanlage ausgehängt. Vorschriften anderer anerkannter Schießsportverbände oder Prüfungsordnungen kommen nur zur Anwendung, wenn dies im Voraus vertraglich vereinbart wurde.
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Geltungsbereich
2.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Kreisgruppe Kelheim e.V. – im Folgenden „KJV Kelheim“ genannt- mit ihrem Vertragspartner – im Folgenden „Kunde“ genannt.
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Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung von Schießständen, Seminarräumen, Veranstaltungsräumen sowie ggf. Leihwaffen durch Einzelpersonen oder Gruppen für Veranstaltungen, Trainings, Seminare, Prüfungen oder Wettbewerbe in den Räumlichkeiten der KJV Kelheim.
3.2 Eine Untervermietung oder Weitergabe der gemieteten Flächen oder Räume an Dritte sowie kommerzielle Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KJV Kelheim.
3.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vorher schriftlich durch den KJV Kelheim bestätigt wurden.
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Vertragsabschluss, Vertragsdauer
4.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Buchungswunsches durch den KJV Kelheim zustande und endet nach der vereinbarten Nutzung. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden.
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Haftung und Haftungsbeschränkung
5.1. Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Die KJV Kelheim übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden der KJV Kelheim oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt die KJV Kelheim von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter „Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen.
5.3. Die KJV Kelheim übernimmt keine Haftung für Feuerwaffen inklusive der Ziel-Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch eine beauftragte Person der KJV Kelheim verursacht wurde.
5.4. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich die KJV Kelheim vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5.5. Eine gemeinsame Schadenskontrolle wird vor dem Schießen durchgeführt, um eine Zurechnung von vorherigen Schäden an den aktuellen Kunden zu vermeiden. Für Schäden durch Fehlschüsse haftet der Verursacher. Treffer an Decke, Wand und Boden werden pauschal mit 300,00 €/Treffer berechnet. Sollten Schäden an technischen Einrichtungen auftreten, insbesondere an der Elektronik, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
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Meldepflicht, Verhaltenspflicht des Kunden
6.1. Kunden / Nutzer der Schießstände haben eine Nutzungsvereinbarung vor der ersten Nutzung auszufüllen. Der Kunde / Nutzer akzeptiert damit die AGB und die Vertragsvereinbarungen der KJV Kelheim.
6.2. Den Anweisungen der eingeteilten Aufsichtspersonen des KJV Kelheim ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus.
6.3. Bei Ankunft in den Räumlichkeiten der KJV Kelheim sind Feuerwaffen an der vorgesehenen Stelle aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Verschlüsse zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist den eingeteilten Aufsichtspersonen unaufgefordert vorzuzeigen. Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der von der Aufsichtsperson angesagten Trainingssituation sind verboten. Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach den aktuellen waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt selbstständig für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Feuerwaffen. Offenes Feuer und Rauchen sind innerhalb der Räumlichkeiten der KJV Kelheim verboten. Bild und Tonaufnahmen sind in den Schießbahnen nur nach vorheriger Genehmigung der aufsichtführenden Person erlaubt. Alkohol- und/oder Drogen-Konsum vor und während der Nutzung der Schießstände ist nicht zulässig, berauschte Personen werden vom sofort Schiessbetrieb ausgeschlossen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
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Preise, Buchungen, Zahlungsbedingungen
7.1. Das Nutzungsentgelt bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise für alle in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen, auch wenn diese durch Dritte ausgeführt und vom KJV Kelheim verauslagt wurden.
7.3. Alle Preise beinhalten die gesetzlich geltenden Steuern. Ändern sich diese nach Vertragsschluss, kann eine Preisanpassung erfolgen.
7.4. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.5. Der KJV Kelheim kann bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung verlangen (in der Regel 30 %).
7.6. Bei berechtigtem Anlass (z.B. Zahlungsverzug) kann auch später eine zusätzliche Sicherheitsleistung verlangt werden.
7.7. Eine Aufrechnung mit Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
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Rücktritt durch den Kunden und KJV Kelheim
8.1. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
8.2. Bei vereinbartem kostenlosem Rücktrittstermin kann bis dahin kostenlos storniert werden. Danach gilt der volle Preis.
8.3. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht, bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen.
8.4. Bei Absagen weniger als 72 Stunden vor der Veranstaltung werden 50 %, bei Absage 24 Stunden 100 % der Gebühren fällig.
8.5. Die gebuchte Zeit gilt als verbindlich und wird berechnet
8.6. Bei verspätetem Erscheinen kann ein Anspruch auf Verschiebung nicht geltend gemacht werden.
8.7. Muss der Termin aus technischen Gründen oder höherer Gewalt vom KJV Kelheim abgesagt werden, werden nur bereits gezahlte Gebühren erstattet.
8.8. Sonderregelungen bei exklusiven Buchungen werden individuell vereinbart.
8.1.1. Bei einem vereinbarten Rücktrittsrecht kann der KJV Kelheim e.V. ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn der Nutzer auf Rückfrage nicht auf das Rücktrittsrecht verzichtet.
8.2.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet, kann der Verein vom Vertrag zurücktreten.
8.3.3. Ein Rücktritt ist zudem möglich, wenn:
- höhere Gewalt vorliegt;
- falsche Angaben zur Buchung gemacht wurden;
- der Ablauf oder das Ansehen des Vereins gefährdet wird;
- der Veranstaltungszweck gegen Gesetze verstößt;
- gegen Punkt 3.2 verstoßen wurde.
8.4.4 Ein berechtigter Rücktritt begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
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Technische Einrichtungen
9.1. Vom Verein bereitgestellte Technik wird auf Wunsch im Namen und auf Kosten des Kunden
9.2. Eigene Geräte dürfen nur mit Zustimmung angeschlossen werden. Schäden und Mehrkosten trägt der
9.3. Eigene Kommunikationsgeräte können nach Genehmigung genutzt werden – ggf. gegen Gebühr.
9.4. Nicht genutzte eigene Geräte können zu Ausfallkosten führen.
9.5. Bei Störungen bemüht sich der Verein um schnelle Beseitigung. Minderungen sind nur bei verschuldeter Störung zulässig.
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Datenschutzergänzungen
Ergänzend zu unserer allgemeinen Datenschutzerklärung unter www.jagd-kelheim.de/datenschutz gelten für das Schießzentrum KJV Kelheim Regeln:
10.1. Der KJV Kelheim darf personenbezogene Daten speichern (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum), soweit es für den Geschäftsbetrieb notwendig ist.
10.2. Die Schießanlage wird videoüberwacht. Aufzeichnungen werden max. 72 Stunden gespeichert.
10.3. Bei rechtlicher Anordnung dürfen gespeicherte Daten und Aufnahmen weitergegeben werden (z. B. Polizei, Verfassungsschutz).
10.4. Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder gesetzliche Gründe dies verlangen.
10.5. Videomaterial kann zur Aufklärung von Verstößen verwendet werden.
10.6. Auf schriftliche Anfrage erhält der Betroffene Auskunft über gespeicherte Daten.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
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Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Textform.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kelheim
